Ihre Spende macht den Unterschied!
Unterstützen Sie unsere Projekte für Menschen in Uganda.
Spendenkonto
Raiffeisenbank Rheinbach
IBAN: DE76 3706 9627 0079 1920 15
BIC: GENODED1RBC
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Dauerspende
Regelmäßige Spenden sind für unser Engagement besonders wichtig. Ihr dauerhaftes Vertrauen gibt uns die Möglichkeit, für die Zukunft zu planen. Dies ist eine wertvolle Hilfe für die Menschen in Uganda. Wir senden das Zeichen, dass wir verlässlich an ihrer Seite sind.
Spenden statt Geschenke
Stellen Sie z.B. Ihr Firmenjubiläum oder Ihren Geburtstag unter dieses Motto. Für die Menschen in den Projekten in Uganda.
Stellen Sie z.B. Ihr Firmenjubiläum oder Ihren Geburtstag unter dieses Motto. Für die Menschen in den Projekten in Uganda.
Trauerspende
Mit einer Trauerspende bitten Sie Ihre Trauergäste um Spenden für Hopeline Germany anstelle von Blumen und Grabschmuck. Der Tod eines nahestehenden Menschen ist schmerzhaft. Kindern in Uganda Perspektiven zu ermöglichen, kann in dieser Zeit vielleicht Trost spenden.
Auch Sachspenden oder persönliche Know-How Spenden (siehe auch Ehrenamt) sind gefragt.
Mit einer Trauerspende bitten Sie Ihre Trauergäste um Spenden für Hopeline Germany anstelle von Blumen und Grabschmuck. Der Tod eines nahestehenden Menschen ist schmerzhaft. Kindern in Uganda Perspektiven zu ermöglichen, kann in dieser Zeit vielleicht Trost spenden.
Auch Sachspenden oder persönliche Know-How Spenden (siehe auch Ehrenamt) sind gefragt.
Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten.
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraf § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Spendenbescheinigung und Höhe der Spendenabzugsfähigkeit
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 Euro
Spenden bis zu 300 Euro (mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde diese Änderung für 2021 verabschiedet) können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Spenden über 300 Euro
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger extra auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Ab einer Spendensumme in Höhe von 300 Euro senden wir Ihnen zukünftig automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu und bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Denken Sie also bitte daran, in diesem Fall Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger mit anzugeben.
Spendenbescheinigung und Höhe der Spendenabzugsfähigkeit
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 Euro
Spenden bis zu 300 Euro (mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde diese Änderung für 2021 verabschiedet) können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Spenden über 300 Euro
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger extra auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Ab einer Spendensumme in Höhe von 300 Euro senden wir Ihnen zukünftig automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu und bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Denken Sie also bitte daran, in diesem Fall Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger mit anzugeben.